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   OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 224/97   

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https://dejure.org/1997,3814
OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 224/97 (https://dejure.org/1997,3814)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.1997 - 16 Wx 224/97 (https://dejure.org/1997,3814)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 1997 - 16 Wx 224/97 (https://dejure.org/1997,3814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1
    Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Visumsfreier Aufenthalt eines bolivianischen Staatsbürgers in der Bundesrepublik Deutschland; Unmittelbare Rechtswirkung einer Vorschrift des Schengener Durchführungsübereinkommens gegenüber Drittausländern nur bei vorheriger Transformation in nationales Recht

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1
    Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsabkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1997, 459
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 21.05.2002 - 4St RR 44/02

    Visumpflicht von Staatsangehörigen aus Drittländern

    Handelte es sich hierbei bisher nur um eine völkerrechtliche Staatenverpflichtung (OLG Köln InfAuslR 1997, 459), so ist, sie nun durch die EU-einheitliche Festlegung der visumfreien Drittausländer unmittelbar anwendbar geworden.
  • LG Hamburg, 27.04.2016 - 631 KLs 2/15

    Straflosigkeit der Anstiftung und Beihilfe zur Einreise von venezolanischen

    Dem Wortlaut des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nach wird nicht bestraft, wer bei der Einreise falsche Angaben zum Zweck der Reise macht (OLG Bremen, Beschluss vom 04.06.2002, Az. Ss 12/02, StV 2002, 552; OLG Köln, Beschluss vom 22.08.1997, Az. 16 Wx 224/97, InfAuslR 1997, 459, obiter dictum auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2004, Az. 2 Ss 36/03, InfAuslR 2004, 317, Rn. 10 nach Juris).
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